Betriebsbedingte Kündigung
Auch gesucht als: Massenentlassung, Stellenabbau, Sozialplan, Konsultationsverfahren, Layoffs
- 🇬🇧 Englisch
- redundancy / dismissal for operational reasons
- 🇫🇷 Französisch
- licenciement pour motifs économiques
- 🇮🇹 Italienisch
- licenziamento per motivi economici
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen des Unternehmens, etwa wegen Umsatzrückgang, Restrukturierung oder Verlagerung, und nicht wegen des Verhaltens oder der Leistung der betroffenen Person.
Im Schweizer Arbeitsrecht ist die Kündigungsfreiheit relativ gross: Arbeitgeber dürfen unter Einhaltung der Fristen kündigen, solange die Kündigung nicht missbräuchlich ist. Bei einer Massenentlassung gelten aber besondere Regeln des Obligationenrechts. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertretung oder die Belegschaft vorher konsultieren, ihr die Gründe mitteilen und dem kantonalen Arbeitsamt Meldung erstatten. Grössere Arbeitgeber mit mindestens 250 Angestellten müssen zudem über einen Sozialplan verhandeln, wenn sie mindestens 30 Stellen abbauen.
In Deutschland ist der Kündigungsschutz strenger: Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Sozialauswahl nach Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten vorgeschrieben. An der Börse wird ein angekündigter Stellenabbau oft positiv aufgenommen, weil er Kosten senkt. Kurzfristig fallen jedoch Restrukturierungskosten für Abfindungen und Sozialpläne an, die das Ergebnis belasten. Er kann auch ein Zeichen für schwierige Geschäfte sein und das Image eines Unternehmens beeinträchtigen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.