🇨🇭 Schweiz

Münz- und Notenmonopol

Auch gesucht als: Notenmonopol, Münzregal, Swissmint, Banknoten, Ausgabe von Zahlungsmitteln

🇬🇧 Englisch
monopoly on coins and banknotes
🇫🇷 Französisch
monopole de la monnaie et des billets
🇮🇹 Italienisch
monopolio delle monete e delle banconote
Kurz erklärt

Das Münz- und Notenmonopol bedeutet, dass in der Schweiz allein der Bund Münzen und Banknoten ausgeben darf. Die Münzen prägt die Swissmint, das Recht zur Ausgabe der Banknoten hat der Bund der Schweizerischen Nationalbank übertragen.

Die Grundlage steht in der Bundesverfassung: Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes, und nur er darf Münzen und Banknoten ausgeben. Das Münzregal übt der Bund über die Swissmint in Bern aus, die Umlaufmünzen sowie Gedenk- und Sondermünzen herstellt. Die Banknoten gibt die SNB heraus; sie bestimmt auch, wie viele davon in Umlauf kommen. Private Banken, die im 19. Jahrhundert noch eigene Noten druckten, verloren dieses Recht, nachdem die Nationalbank 1907 ihre Tätigkeit aufgenommen hatte.

Das Monopol sichert das Vertrauen ins Bargeld und verhindert ein Durcheinander verschiedener Zahlungsmittel. Banknoten sind unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel, bei Münzen gilt eine Annahmepflicht nur bis zu einer gewissen Anzahl Stücke. Der Gewinn aus der Geldausgabe, der sogenannte Seigniorage, fliesst letztlich der öffentlichen Hand zu. Ob und wie das Monopol auch für digitales Zentralbankgeld gelten soll, wird international diskutiert.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.