Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Auch gesucht als: DBA, Quellensteuer nach DBA, Rückforderung, Double Taxation Agreement, Residualsteuer
- 🇬🇧 Englisch
- double taxation agreement (DTA)
- 🇫🇷 Französisch
- convention de double imposition (CDI)
- 🇮🇹 Italienisch
- convenzione per evitare le doppie imposizioni (CDI)
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der verhindert, dass dasselbe Einkommen oder Vermögen in beiden Ländern voll besteuert wird. Es legt fest, welcher Staat wie viel besteuern darf.
Die Schweiz hat mit über hundert Staaten solche Abkommen abgeschlossen. Für Anleger sind sie vor allem bei Dividenden und Zinsen wichtig: Der Staat, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, zieht oft eine Quellensteuer ab. Das DBA begrenzt diesen Abzug meist auf einen Restsatz, häufig 15 %. Was darüber hinaus einbehalten wurde, kann der Anleger mit einem Antrag bei der ausländischen Steuerbehörde zurückfordern – ein Verfahren, das je nach Land aufwendig ist und Zeit braucht.
Die verbleibende Residualsteuer können in der Schweiz wohnhafte Anleger im Rahmen der Anrechnung ausländischer Quellensteuern teilweise mit ihren Schweizer Steuern verrechnen. Umgekehrt erhalten Anleger im Ausland einen Teil der Schweizer Verrechnungssteuer von 35 % zurück, wenn ihr Wohnsitzstaat ein DBA mit der Schweiz hat. Bei US-Aktien sorgt ein Formular dafür, dass direkt nur der reduzierte Satz abgezogen wird. Viele Banken bieten die Rückforderung als kostenpflichtige Dienstleistung an.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.