Einspeisevergütung
Auch gesucht als: Rückliefertarif, Einmalvergütung, Pronovo, KEV, Feed-in Tariff
- 🇬🇧 Englisch
- feed-in tariff
- 🇫🇷 Französisch
- rétribution de l'injection
- 🇮🇹 Italienisch
- rimunerazione per l'immissione in rete
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Betreiber einer Solar- oder anderen Anlage für Strom erhalten, den sie ins öffentliche Netz liefern. Sie kann vom Netzbetreiber stammen oder als staatliche Förderung ausgestaltet sein.
In der Schweiz unterscheidet man zwei Dinge. Der Rückliefertarif ist der Preis, den der lokale Netzbetreiber für überschüssigen Solarstrom bezahlt; er ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich und lag oft deutlich unter dem Bezugspreis. Daneben fördert der Bund den Bau von Anlagen vor allem über die Einmalvergütung, einen einmaligen Investitionsbeitrag, der über den Netzzuschlag finanziert und von der Vollzugsstelle Pronovo ausbezahlt wird. Die frühere kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wurde für neue Anlagen abgelöst.
Weil der Rückliefertarif oft tief ist, lohnt sich eine Solaranlage vor allem, wenn möglichst viel Strom selbst verbraucht wird – etwa für Wärmepumpe, Elektroauto oder mit einem Batteriespeicher. Das Stromgesetz, das die Stimmberechtigten 2024 annahmen, sieht eine stärkere Harmonisierung der Vergütungen vor. In Deutschland regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung; ihre Kosten wurden lange über eine Umlage auf alle Stromkunden verteilt.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.