Kapitalherabsetzung
Auch gesucht als: Aktienvernichtung, Vernichtung eigener Aktien, Nennwertreduktion, Capital Reduction, Nennwertrückzahlung
- 🇬🇧 Englisch
- capital reduction
- 🇫🇷 Französisch
- réduction du capital
- 🇮🇹 Italienisch
- riduzione del capitale
Bei einer Kapitalherabsetzung verringert eine Aktiengesellschaft ihr Aktienkapital – etwa indem sie zurückgekaufte Aktien vernichtet oder den Nennwert ihrer Aktien senkt und den Betrag an die Aktionäre auszahlt.
Am häufigsten ist die Vernichtung eigener Aktien nach einem Aktienrückkauf: Die Generalversammlung beschliesst, die zurückgekauften Titel zu annullieren, wodurch die Zahl der ausstehenden Aktien dauerhaft sinkt. Eine andere Form ist die Nennwertreduktion mit Rückzahlung: Der Nennwert jeder Aktie wird gesenkt und die Differenz ausbezahlt. In der Schweiz ist eine solche Rückzahlung, wie die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven, von der Verrechnungssteuer befreit. Weil das Kapital als Haftungssubstrat dient, schützt das Obligationenrecht die Gläubiger mit besonderen Verfahrensregeln.
Daneben gibt es die Kapitalherabsetzung zur Sanierung: Ein Unternehmen mit hohen Verlusten setzt das Aktienkapital buchhalterisch herab, um die Bilanz zu bereinigen, oft verbunden mit einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung («Harmonika»). Für Aktionäre ist das meist ein schlechtes Zeichen. Die Vernichtung zurückgekaufter Aktien wirkt dagegen positiv auf den Gewinn je Aktie, weil sich der Gewinn auf weniger Titel verteilt.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.