Kapitaleinlagereserve
Auch gesucht als: KER, Kapitaleinlageprinzip, verrechnungssteuerfreie Dividende, Reserven aus Kapitaleinlagen, Capital Contribution Reserves
- 🇬🇧 Englisch
- capital contribution reserves
- 🇫🇷 Französisch
- réserves issues d'apports de capital (RAC)
- 🇮🇹 Italienisch
- riserve da apporti di capitale (RAC)
Kapitaleinlagereserven sind Reserven einer Schweizer Firma, die aus Einzahlungen der Aktionäre stammen, etwa aus dem Agio bei einer Kapitalerhöhung. Ausschüttungen daraus sind von der Verrechnungssteuer befreit.
Grundlage ist das Kapitaleinlageprinzip, das seit 2011 gilt: Geld, das Aktionäre über das Aktienkapital hinaus einbezahlt haben, kann ihnen später steuerfrei zurückgegeben werden, weil es sich nicht um einen erwirtschafteten Gewinn handelt. Die Reserven müssen in der Bilanz separat ausgewiesen und von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt werden. Viele kotierte Firmen haben solche Reserven aus Kapitalerhöhungen oder Fusionen aufgebaut und zahlen einen Teil ihrer Dividende daraus.
Für Privatanleger mit Wohnsitz in der Schweiz, die Aktien im Privatvermögen halten, ist eine solche Ausschüttung nicht nur frei von der Verrechnungssteuer von 35 %, sondern auch nicht als Einkommen zu versteuern. Seit der Steuerreform 2020 gelten für an der Schweizer Börse kotierte Firmen Einschränkungen: Sie dürfen Kapitaleinlagereserven grundsätzlich nur steuerfrei ausschütten, wenn sie mindestens gleich viel steuerbare Dividende zahlen. In Bankabrechnungen erscheint der Betrag oft separat.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.