Kartellprüfung
Auch gesucht als: Wettbewerbsbehörde, Fusionskontrolle, WEKO, Kartellbehörde, Antitrust
- 🇬🇧 Englisch
- antitrust review
- 🇫🇷 Französisch
- contrôle des concentrations
- 🇮🇹 Italienisch
- controllo antitrust
Bei der Kartellprüfung untersucht eine Wettbewerbsbehörde, ob eine Fusion oder Übernahme den Wettbewerb so stark einschränkt, dass Kunden mit höheren Preisen oder weniger Auswahl rechnen müssten.
Grosse Zusammenschlüsse müssen vorab gemeldet werden. In der Schweiz ist die Wettbewerbskommission (WEKO) zuständig, in der EU die Europäische Kommission, in den USA die Federal Trade Commission und das Justizdepartement. Die Behörden können eine Übernahme genehmigen, mit Auflagen versehen – etwa dem Verkauf einzelner Geschäftsteile – oder untersagen.
Für Anleger ist die Kartellprüfung ein wichtiger Unsicherheitsfaktor. Sie kann Monate oder Jahre dauern. Wird ein Deal blockiert, muss der Käufer teilweise eine vereinbarte Ausstiegsgebühr (Break Fee) bezahlen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.