🇨🇭 Schweiz

Mehrwertsteuer auf Edelmetallen

Auch gesucht als: MWST Gold, Silber MWST, Anlagegold, Zollfreilager, Mehrwertsteuer Silber

🇬🇧 Englisch
VAT on precious metals
🇫🇷 Französisch
TVA sur les métaux précieux
🇮🇹 Italienisch
IVA sui metalli preziosi
Kurz erklärt

In der Schweiz ist Anlagegold – also Barren und bestimmte Münzen mit hohem Feingehalt – von der Mehrwertsteuer befreit. Silber, Platin und Palladium unterliegen dagegen dem normalen MWST-Satz.

Die Befreiung soll Gold als Anlageform den Banknoten und Wertpapieren gleichstellen, die ebenfalls keine Mehrwertsteuer kennen. Sie gilt für Barren mit hohem Feingehalt und für Goldmünzen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa beim Feingehalt und bei der Eigenschaft als Zahlungsmittel. Schmuck und reine Sammlerstücke fallen nicht darunter. Beim Kauf von Silberbarren oder -münzen kommt dagegen der Normalsatz hinzu, derzeit 8,1 %, was den Einstiegspreis spürbar erhöht.

Eine verbreitete Lösung für Silber, Platin und Palladium ist die Lagerung im Zollfreilager: Solange das Metall dort bleibt, wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Fällig wird sie erst bei der Auslieferung in die Schweiz. Auch Metallkonten und Edelmetall-ETF umgehen die Steuer beim Kauf, weil kein physisches Metall an den Kunden geliefert wird. In der EU gelten ähnliche Regeln, die Sätze für Silber sind dort aber meist höher.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.