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Verwaltungsmandat

Auch gesucht als: Vermögensverwaltungsmandat, Discretionary Mandate, Beratungsmandat, Vermögensverwaltungsauftrag, Advisory Mandate

🇬🇧 Englisch
discretionary mandate
🇫🇷 Französisch
mandat de gestion
🇮🇹 Italienisch
mandato di gestione patrimoniale
Kurz erklärt

Bei einem Verwaltungsmandat überträgt ein Kunde die Anlageentscheide einer Bank oder einem Vermögensverwalter. Dieser kauft und verkauft im Rahmen einer vereinbarten Strategie selbständig, ohne jedes Geschäft einzeln abzusprechen.

Zu Beginn werden Anlageziele, Risikobereitschaft und Strategie festgelegt, etwa «ausgewogen» mit einem bestimmten Aktienanteil. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Verwalter frei. Davon zu unterscheiden ist das Beratungsmandat: Hier schlägt die Bank Anlagen vor, der Kunde entscheidet aber selbst. Beim reinen Ausführungsgeschäft («Execution Only») erteilt der Kunde nur Aufträge, ohne Beratung. In der Schweiz verpflichtet das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) die Anbieter bei Mandaten und Beratung, die Eignung der Anlagen für den Kunden zu prüfen.

Verwaltungsmandate kosten meist eine jährliche Pauschalgebühr in Prozent des Vermögens, die je nach Anbieter und Höhe des Vermögens stark variiert. Hinzu kommen teils Produktkosten, etwa für Fonds. Vergleichen lohnt sich, weil Gebühren die Rendite über Jahre spürbar schmälern. Neben klassischen Banken bieten auch digitale Vermögensverwalter («Robo-Advisors») standardisierte Mandate mit tieferen Mindestbeträgen an.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.