Zollabfertigung
Auch gesucht als: Zolllager, Verzollung, Zollanmeldung, Customs Clearance, Zollverfahren
- 🇬🇧 Englisch
- customs clearance
- 🇫🇷 Französisch
- dédouanement
- 🇮🇹 Italienisch
- sdoganamento
Die Zollabfertigung ist das Verfahren, mit dem Waren beim Grenzübertritt bei den Zollbehörden angemeldet, geprüft und – soweit fällig – mit Zöllen und Steuern belastet werden.
Bei der Zollanmeldung gibt der Importeur oder ein Spediteur an, um welche Ware es sich handelt, woher sie stammt, welchen Wert sie hat und in welches Zollverfahren sie überführt werden soll. Bei der Einfuhr in die Schweiz erhebt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) neben allfälligen Zöllen vor allem die Einfuhrmehrwertsteuer. Waren können auch in ein Zolllager oder Zollfreilager gebracht werden: Dort lagern sie, ohne dass Abgaben fällig werden, bis sie verkauft, weiterverarbeitet oder wieder ausgeführt werden.
Eine reibungslose Zollabfertigung ist für Handelsunternehmen ein Kostenfaktor: Verzögerungen an der Grenze binden Kapital und verlängern Lieferzeiten. Das BAZG digitalisiert die Verfahren schrittweise mit dem System Passar. Zollfreilager wie jene in Genf sind zudem als Aufbewahrungsort für Kunst, Wein oder Edelmetalle bekannt, stehen wegen fehlender Transparenz aber auch in der Kritik. Für Anleger relevant sind vor allem Logistik- und Speditionsunternehmen, deren Geschäft von der Komplexität des Grenzverkehrs lebt.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.