Eventualverpflichtung
Auch gesucht als: Eventualverbindlichkeit, Contingent Liability, Ausserbilanzgeschäft, Eventualschuld, Ausserbilanzposition
- 🇬🇧 Englisch
- contingent liability
- 🇫🇷 Französisch
- engagement conditionnel
- 🇮🇹 Italienisch
- impegno eventuale
Eine Eventualverpflichtung ist eine mögliche Zahlungspflicht, die nur eintritt, wenn ein unsicheres künftiges Ereignis geschieht – etwa wenn eine Firma für die Schulden einer anderen bürgt. Sie steht nicht in der Bilanz, wird aber im Anhang offengelegt.
Typische Beispiele sind Bürgschaften, Garantien, Kreditzusagen von Banken oder Rechtsstreitigkeiten, deren Ausgang offen ist. Ist ein Geldabfluss wahrscheinlich und verlässlich schätzbar, wird eine Rückstellung gebildet; ist er nur möglich, bleibt es bei einer Eventualverpflichtung, die im Anhang der Jahresrechnung beschrieben wird. Bei Banken spricht man von Ausserbilanzgeschäften, zu denen auch Akkreditive und unwiderrufliche Kreditzusagen zählen.
Für Anleger lohnt sich der Blick in den Anhang, weil Eventualverpflichtungen grosse Risiken verbergen können, die im Gewinn noch nicht sichtbar sind. Wird aus einer Garantie plötzlich eine echte Zahlungspflicht, kann das das Eigenkapital empfindlich treffen. Bei Banken berücksichtigt die Aufsicht der FINMA Ausserbilanzpositionen auch bei den Eigenmittelvorschriften.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.