Habenzins und Sollzins
Auch gesucht als: Habenzins, Sollzins, Passivzins, Aktivzins, Überziehungszins
- 🇬🇧 Englisch
- credit and debit interest rate
- 🇫🇷 Französisch
- intérêt créditeur et intérêt débiteur
- 🇮🇹 Italienisch
- interesse creditore e interesse debitore
Der Habenzins ist der Zins, den eine Bank auf Guthaben ihrer Kunden bezahlt. Der Sollzins ist der Zins, den Kunden der Bank für Kredite oder überzogene Konten bezahlen müssen.
Aus Sicht der Bank ist der Habenzins ein Passivzins, weil die Einlagen auf der Passivseite der Bilanz stehen; der Sollzins ist entsprechend ein Aktivzins. Der Sollzins liegt fast immer deutlich über dem Habenzins – die Differenz ist die Zinsmarge der Bank. Besonders hoch ist der Überziehungszins, der anfällt, wenn ein Konto ohne oder über eine vereinbarte Limite hinaus ins Minus gerät.
In der Schweiz unterliegen Habenzinsen grundsätzlich der Verrechnungssteuer von 35 %, die bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden kann. Zinsen auf Kundenguthaben bleiben steuerfrei, wenn sie pro Kalenderjahr nicht mehr als CHF 200 betragen. Bei Konsumkrediten und Überziehungen begrenzt das Konsumkreditgesetz die Höhe des Sollzinses. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich, denn schon kleine Unterschiede summieren sich über die Zeit.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.