Konsumkreditgesetz (KKG)
Auch gesucht als: KKG, Konsumkredit, Privatkredit, Kreditfähigkeitsprüfung, Leasing
- 🇬🇧 Englisch
- Consumer Credit Act (CCA)
- 🇫🇷 Französisch
- loi sur le crédit à la consommation (LCC)
- 🇮🇹 Italienisch
- legge sul credito al consumo (LCC)
Das Konsumkreditgesetz (KKG) schützt Privatpersonen, die einen Kredit für private Zwecke aufnehmen. Es verlangt unter anderem eine Prüfung, ob sich die Person den Kredit leisten kann, und begrenzt die zulässigen Zinsen.
Das Gesetz gilt für Barkredite, Leasingverträge für Konsumgüter wie Autos sowie Überziehungskredite und Kreditkarten mit Kreditoption, sofern bestimmte Betragsgrenzen eingehalten sind. Vor der Vergabe muss der Kreditgeber die Kreditfähigkeit prüfen: Die Kreditnehmerin muss den Kredit aus ihrem Einkommen zurückzahlen können, ohne ihr Existenzminimum anzutasten. Dazu werden Daten bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) abgefragt und neue Kredite dort gemeldet.
Weitere Schutzbestimmungen sind ein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss, Mindestangaben im Vertrag wie der effektive Jahreszins sowie ein Höchstzinssatz, den der Bundesrat festlegt und periodisch überprüft. Verstösst ein Kreditgeber gegen wichtige Pflichten, kann er Zinsen oder sogar den Kreditbetrag verlieren. Ziel des Gesetzes ist es, Überschuldung zu verhindern – ein Thema, das in der Schweiz besonders junge Erwachsene betrifft.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.