Juristische Person
Auch gesucht als: natürliche Person, Rechtspersönlichkeit, Körperschaft, Legal Entity, Rechtsträger
- 🇬🇧 Englisch
- legal entity (legal person)
- 🇫🇷 Französisch
- personne morale
- 🇮🇹 Italienisch
- persona giuridica
Eine juristische Person ist eine vom Recht geschaffene Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann wie ein Mensch – eine natürliche Person – Verträge schliessen, Vermögen besitzen, klagen und verklagt werden.
In der Schweiz sind vor allem die Aktiengesellschaft, die GmbH, die Genossenschaft, der Verein und die Stiftung juristische Personen; dazu kommen öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kantone oder Gemeinden. Sie handeln durch ihre Organe, etwa den Verwaltungsrat oder den Vorstand. Ihr Vermögen ist vom Vermögen der Mitglieder getrennt: Für Schulden haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft. Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind dagegen keine juristischen Personen, obwohl sie unter eigener Firma auftreten.
Juristische Personen werden selbständig besteuert und zahlen Gewinn- und Kapitalsteuern; Ausschüttungen an die Eigentümer werden bei diesen nochmals als Einkommen erfasst. Bei Banken gelten für sie besondere Regeln: Bei der Kontoeröffnung werden Handelsregisterauszug, Zeichnungsberechtigte und der wirtschaftlich Berechtigte oder Kontrollinhaber festgestellt. Für Anleger ist die Haftungsbeschränkung zentral: Wer Aktien kauft, kann höchstens den investierten Betrag verlieren.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.