Kollektiv- und Kommanditgesellschaft
Auch gesucht als: Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Personengesellschaft, unbeschränkte Haftung, Komplementär
- 🇬🇧 Englisch
- general partnership and limited partnership
- 🇫🇷 Französisch
- société en nom collectif et société en commandite
- 🇮🇹 Italienisch
- società in nome collettivo e società in accomandita
Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind Personengesellschaften, in denen sich mehrere Personen zu einem Unternehmen zusammenschliessen. Mindestens ein Teil der Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt für die Schulden.
Bei der Kollektivgesellschaft sind alle Gesellschafter natürliche Personen und haften mit ihrem ganzen Privatvermögen, und zwar solidarisch. Die Haftung ist allerdings subsidiär: Gläubiger müssen sich zuerst an die Gesellschaft halten. Die Kommanditgesellschaft kennt zwei Gruppen: Die Komplementäre haften unbeschränkt, die Kommanditäre nur bis zu einer im Handelsregister eingetragenen Kommanditsumme. Beide Formen sind im Obligationenrecht geregelt und eignen sich für kleinere Unternehmen, Familienbetriebe oder Arztpraxen.
Beide Gesellschaften treten unter eigener Firma auf, können Verträge abschliessen und Konten führen, sind aber keine juristischen Personen. Steuerlich werden Gewinn und Vermögen direkt den Gesellschaftern zugerechnet, die als Selbständigerwerbende auch AHV-Beiträge zahlen. Die Gründung ist einfach und braucht kein Mindestkapital. Wegen der persönlichen Haftung wählen viele Unternehmer heute aber eine GmbH oder AG. Eine Ausnahme bilden einige Schweizer Privatbankiers, die traditionell mit unbeschränkt haftenden Teilhabern geführt werden.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.