Kapitaldeckungsverfahren
Auch gesucht als: Kapitaldeckung, kapitalgedeckt, dritter Beitragszahler, Funded System, Anwartschaftsdeckung
- 🇬🇧 Englisch
- funded system / capital funding
- 🇫🇷 Französisch
- système de capitalisation
- 🇮🇹 Italienisch
- sistema di capitalizzazione
Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jede versicherte Person – oder ein Kollektiv – während des Erwerbslebens ein Kapital an, aus dem später die Rente bezahlt wird. In der Schweiz funktionieren die zweite Säule und die Säule 3a so.
Die Beiträge werden nicht an die heutigen Rentner weitergegeben, sondern angelegt – in Obligationen, Aktien, Immobilien und weitere Anlagen. Die Erträge auf diesem Kapital werden oft als «dritter Beitragszahler» bezeichnet, neben Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Über ein langes Erwerbsleben kann der Zinseszinseffekt einen erheblichen Teil des späteren Alterskapitals ausmachen. Pensionskassen müssen ihre Verpflichtungen grundsätzlich jederzeit durch Vermögen decken, was der Deckungsgrad misst.
Das Verfahren ist weniger von der Demografie abhängig als das Umlageverfahren, dafür stärker von den Finanzmärkten und vom Zinsniveau. Lange Phasen tiefer Zinsen, wie in der Schweiz nach 2015, drücken auf die Renditen und haben zu sinkenden Umwandlungssätzen geführt. Die Kombination beider Verfahren im Dreisäulensystem soll die Risiken verteilen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.