Nachgelagerte Besteuerung
Auch gesucht als: Besteuerung bei Auszahlung, Steueraufschub, Deferred Taxation, Steuerstundung Vorsorge, EET-Prinzip
- 🇬🇧 Englisch
- deferred taxation (EET)
- 🇫🇷 Französisch
- imposition différée
- 🇮🇹 Italienisch
- imposizione differita
Bei der nachgelagerten Besteuerung werden Einzahlungen in die Altersvorsorge zunächst steuerfrei gestellt; besteuert wird das Geld erst später, wenn es als Rente oder Kapital ausbezahlt wird.
In der Schweiz gilt dieses Prinzip für die zweite Säule und die Säule 3a. Beiträge an die Pensionskasse, freiwillige Einkäufe und Einzahlungen in die Säule 3a bis zum jährlichen Maximalbetrag können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Während der Ansparzeit sind Guthaben und Erträge weder als Vermögen noch als Einkommen steuerpflichtig. Erst die Leistungen im Alter werden besteuert: Renten als Einkommen, Kapitalbezüge getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz.
Der Vorteil entsteht vor allem, weil viele Personen während der Erwerbszeit einen höheren Grenzsteuersatz haben als nach der Pensionierung. Zudem wachsen die Erträge steuerfrei mit. Kapitalbezüge lassen sich durch gestaffelte Auszahlung aus mehreren Konten über verschiedene Jahre teilweise optimieren, sofern die Regeln von Bund und Kanton dies zulassen. In der Fachsprache wird das System als EET bezeichnet: Einzahlung und Erträge steuerfrei, Auszahlung besteuert.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.