Zweite Säule (BVG)
Auch gesucht als: BVG, Pensionskasse, berufliche Vorsorge, Umwandlungssatz, Drei-Säulen-System
- 🇬🇧 Englisch
- second pillar (occupational pension, BVG)
- 🇫🇷 Französisch
- 2e pilier (prévoyance professionnelle, LPP)
- 🇮🇹 Italienisch
- secondo pilastro (previdenza professionale, LPP)
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Arbeitnehmende und Arbeitgeber sparen gemeinsam in einer Pensionskasse Kapital an, aus dem später eine Rente oder eine Kapitalauszahlung finanziert wird.
Das Drei-Säulen-System besteht aus der staatlichen AHV/IV (erste Säule), der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule). Seit 1985 ist die berufliche Vorsorge nach dem BVG für Angestellte ab einem bestimmten Jahreslohn obligatorisch. Versichert ist der Lohn nach Abzug des Koordinationsabzugs. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge tragen. Viele Pensionskassen versichern mehr als das gesetzliche Minimum (überobligatorischer Teil).
Bei der Pensionierung wird das angesparte Kapital mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet. Im obligatorischen Teil beträgt er 6,8 %; eine Reform mit tieferem Satz lehnte das Stimmvolk 2024 ab. Pensionskassen gehören zu den grössten Anlegern der Schweiz und investieren in Obligationen, Aktien und Immobilien. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.