Pflichtmitteilung (Ad-hoc-Publizität)
Auch gesucht als: Ad-hoc-Publizität, Ad-hoc, 8-K, Pflichtpublikation, kursrelevante Tatsache
- 🇬🇧 Englisch
- ad hoc disclosure
- 🇫🇷 Französisch
- publicité événementielle (ad hoc)
- 🇮🇹 Italienisch
- pubblicità ad hoc
Börsenkotierte Unternehmen müssen Informationen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können, sofort und für alle gleichzeitig veröffentlichen. Solche Pflichtmitteilungen sollen verhindern, dass einzelne Anleger einen Informationsvorsprung haben.
In der Schweiz heisst das Ad-hoc-Publizität und ist im Kotierungsreglement der SIX geregelt. Typische Beispiele sind Gewinnwarnungen, Übernahmen, Wechsel in der Konzernleitung oder wichtige Studienergebnisse. Oft werden solche Meldungen vor Börsenbeginn oder nach Handelsschluss publiziert.
In den USA müssen Firmen wichtige Ereignisse innert weniger Tage mit dem Formular 8-K bei der Börsenaufsicht SEC melden. Wer vor der Veröffentlichung mit solchen Informationen handelt, macht sich wegen Insiderhandels strafbar.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.