Pfandbriefbank
Auch gesucht als: Pfandbrief, Pfandbriefzentrale, Pfandbriefgesetz, Pfandbriefinstitut, Covered Bond
- 🇬🇧 Englisch
- Swiss mortgage bond bank (covered bond issuer)
- 🇫🇷 Französisch
- centrale d'émission de lettres de gage
- 🇮🇹 Italienisch
- centrale d'emissione di obbligazioni fondiarie
Eine Pfandbriefbank gibt Pfandbriefe aus: langfristige Anleihen, die durch Hypotheken besichert sind. Mit dem Erlös gewährt sie ihren Mitgliedsbanken günstige Darlehen zur Finanzierung von Hypotheken.
In der Schweiz regelt das Pfandbriefgesetz von 1930 dieses Geschäft. Nur zwei Institute dürfen Pfandbriefe ausgeben: die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken und die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, der vor allem Gross-, Regional- und Raiffeisenbanken angeschlossen sind. Die Mitgliedsbanken erhalten Darlehen und hinterlegen dafür ausgewählte Hypothekarforderungen als Deckung. So können auch kleinere Banken langfristige Mittel am Kapitalmarkt beschaffen.
Pfandbriefe gelten als sehr sichere Anleihen, weil sie doppelt abgesichert sind: durch die Pfandbriefbank und ihre Mitglieder sowie durch das Deckungsregister mit Grundpfändern. Entsprechend erhalten sie Bestnoten von Ratingagenturen, und ihre Rendite liegt nur leicht über jener von Eidgenossen. Im Ausland heissen vergleichbare Papiere Covered Bonds. Für die Banken sind Pfandbriefe ein wichtiges Mittel, um Festhypotheken mit langer Laufzeit fristgerecht zu refinanzieren.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.