Steuerhinterziehung
Auch gesucht als: Steuerbetrug, Steuerdelikt, Selbstanzeige, straflose Selbstanzeige, Nachsteuer
- 🇬🇧 Englisch
- tax evasion
- 🇫🇷 Französisch
- soustraction d'impôt
- 🇮🇹 Italienisch
- sottrazione d'imposta
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand Einkommen oder Vermögen nicht oder unvollständig deklariert und dadurch zu wenig Steuern bezahlt. In der Schweiz ist sie eine Übertretung, die mit einer Busse und einer Nachsteuer geahndet wird.
Das Schweizer Recht unterscheidet traditionell zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Bei der Hinterziehung fehlt etwas in der Steuererklärung, zum Beispiel ein Bankkonto, Wertschriften oder ein Nebenverdienst. Beim Steuerbetrug werden zusätzlich gefälschte oder unwahre Urkunden eingesetzt; er ist ein Vergehen und wird von Strafgerichten beurteilt. Bei einer Hinterziehung verlangt die Steuerbehörde die geschuldeten Steuern samt Verzugszins als Nachsteuer zurück und verhängt eine Busse, die je nach Verschulden zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der hinterzogenen Steuer liegt.
Seit 2010 gibt es die straflose Selbstanzeige: Wer nicht deklarierte Werte erstmals von sich aus offenlegt, bevor die Behörden davon wissen, zahlt Nachsteuer und Verzugszins, aber keine Busse. Diese Möglichkeit besteht einmal im Leben; spätere Selbstanzeigen führen zu reduzierten Bussen. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs ist es deutlich schwieriger geworden, Konten im Ausland zu verschweigen. Auch Erben können unversteuertes Vermögen eines Verstorbenen vereinfacht nachdeklarieren.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.