Unfallversicherung (UVG)
Auch gesucht als: UVG, Suva, Berufsunfall, Nichtberufsunfall, NBU
- 🇬🇧 Englisch
- accident insurance (UVG)
- 🇫🇷 Französisch
- assurance-accidents (LAA)
- 🇮🇹 Italienisch
- assicurazione contro gli infortuni (LAINF)
Die obligatorische Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) schützt Arbeitnehmende in der Schweiz gegen die Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und – ab einem gewissen Arbeitspensum – Nichtberufsunfällen.
Der Arbeitgeber muss seine Angestellten versichern. Grössere Teile der Wirtschaft, vor allem Industrie, Bau und Gewerbe, sind bei der Suva versichert, einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt; die übrigen Betriebe wählen einen privaten Versicherer oder eine Krankenkasse. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle meist der Arbeitnehmer. Wer weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist nur gegen Berufsunfälle versichert.
Das UVG zahlt Heilungskosten, ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdiensts, bei bleibenden Schäden eine Invalidenrente und im Todesfall Hinterlassenenrenten. Der versicherte Verdienst ist nach oben begrenzt; höhere Löhne lassen sich über Zusatzversicherungen absichern. Wer nicht erwerbstätig ist, etwa Kinder, Studierende oder Pensionierte, ist nicht über das UVG versichert und muss Unfälle bei der Krankenkasse einschliessen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.