Invalidenversicherung (IV)
Auch gesucht als: IV, Invalidenrente, IV-Rente, Eingliederung, IV-Grad
- 🇬🇧 Englisch
- disability insurance (IV)
- 🇫🇷 Französisch
- assurance-invalidité (AI)
- 🇮🇹 Italienisch
- assicurazione invalidità (AI)
Die Invalidenversicherung (IV) ist Teil der ersten Säule. Sie unterstützt Menschen, die wegen Krankheit, Unfall oder Geburtsgebrechen ganz oder teilweise nicht mehr erwerbstätig sein können – zuerst mit Eingliederungsmassnahmen, nötigenfalls mit einer Rente.
Oberster Grundsatz ist «Eingliederung vor Rente»: Die IV finanziert berufliche Massnahmen wie Umschulungen, Hilfsmittel oder Frühinterventionen, damit Betroffene im Arbeitsleben bleiben. Erst wenn dies nicht gelingt, prüft sie einen Rentenanspruch. Massgebend ist der Invaliditätsgrad, der den Einkommensverlust gegenüber dem Einkommen ohne Gesundheitsschaden misst. Ein Rentenanspruch besteht ab einem IV-Grad von 40 %, eine ganze Rente ab 70 %; dazwischen gilt seit 2022 ein stufenloses System.
Die IV wird über Lohnbeiträge zusammen mit AHV und EO erhoben sowie vom Bund mitfinanziert. Neben der Rente der ersten Säule kann die Pensionskasse eine Invalidenrente aus der zweiten Säule ausrichten, und bei einem Unfall leistet zusätzlich die Unfallversicherung. Für die finanzielle Planung ist das Invaliditätsrisiko oft unterschätzt: Die Leistungen aller Säulen zusammen erreichen meist nicht das frühere Einkommen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.