🇨🇭 Schweiz

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Auch gesucht als: erste Säule, 1. Säule, AHV-Rente, Hinterlassenenrente, Witwenrente

🇬🇧 Englisch
old-age and survivors' insurance (OASI / AHV)
🇫🇷 Französisch
assurance-vieillesse et survivants (AVS)
🇮🇹 Italienisch
assicurazione vecchiaia e superstiti (AVS)
Kurz erklärt

Die AHV ist die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz und bildet die erste Säule der Vorsorge. Sie zahlt Renten im Alter sowie an Witwen, Witwer und Waisen und soll den Existenzbedarf decken.

Versichert sind grundsätzlich alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Erwerbstätige zahlen Beiträge in Prozent ihres Lohns, je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber, und zwar ohne Obergrenze; Nichterwerbstätige zahlen nach ihrem Vermögen und Renteneinkommen. Die AHV funktioniert im Umlageverfahren: Die laufenden Beiträge und ein Bundesbeitrag finanzieren die laufenden Renten. Schwankungen gleicht der AHV-Ausgleichsfonds aus, den die Anstalt compenswiss verwaltet.

Die Höhe der Rente hängt von den Beitragsjahren und vom durchschnittlichen Einkommen ab; für eine Vollrente sind lückenlose Beiträge vom 21. Altersjahr bis zum Referenzalter nötig. Weil die Rente nach oben begrenzt ist, wirkt die AHV stark umverteilend. Für Ehepaare gilt eine Plafonierung der beiden Renten. Fehlende Beitragsjahre führen zu dauerhaften Kürzungen, weshalb sich ein Blick in den individuellen Kontoauszug bei der Ausgleichskasse lohnt.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.