🇨🇭 Schweiz

Freizügigkeitskonto

Auch gesucht als: Freizügigkeitsleistung, Freizügigkeitspolice, Freizügigkeitsstiftung, Vested Benefits Account, Freizügigkeitsguthaben

🇬🇧 Englisch
vested benefits account
🇫🇷 Französisch
compte de libre passage
🇮🇹 Italienisch
conto di libero passaggio
Kurz erklärt

Ein Freizügigkeitskonto nimmt das Pensionskassenguthaben auf, wenn jemand eine Pensionskasse verlässt, ohne direkt in eine neue einzutreten – etwa bei einer Erwerbspause, Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.

Beim Austritt aus einer Pensionskasse wird die Freizügigkeitsleistung fällig. Tritt die versicherte Person einer neuen Kasse bei, wird das Geld dorthin überwiesen. Ist das nicht der Fall, muss es bei einer Freizügigkeitseinrichtung erhalten bleiben: entweder auf einem Konto bei einer Freizügigkeitsstiftung, die meist zu einer Bank gehört, oder in Form einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung. Das Guthaben darf auf höchstens zwei solche Einrichtungen verteilt werden. Wer keine Anweisung gibt, dessen Geld geht an die Auffangeinrichtung.

Viele Stiftungen bieten neben dem verzinsten Konto auch eine Anlage in Wertschriften an, was über lange Zeiträume mehr Ertrag, aber auch Schwankungen bringen kann. Das Geld bleibt gebunden und kann grundsätzlich erst ab fünf Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Vorbezüge sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa für Wohneigentum, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder unter bestimmten Bedingungen beim definitiven Wegzug aus der Schweiz.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.