EuGH-Gutachten: Googles Gemini kann Verlagsrechte verletzen, KI-Training bleibt grundsätzlich erlaubt
Im ersten Verfahren zu generativer KI vor dem Gerichtshof der EU zieht Generalanwalt Maciej Szpunar eine Linie: Live abgerufene Presseartikel in Chatbot-Antworten können die Rechte von Verlagen verletzen. Das Training von KI-Modellen sieht er weitgehend gedeckt.
Geklagt hat der ungarische Presseverlag Like Company gegen Google. Er wirft dem Chatbot Gemini vor, Inhalte seiner Nachrichtenportale ohne Erlaubnis und Bezahlung genutzt zu haben. Ein Gericht in Budapest legte dem Gerichtshof in Luxemburg dazu Fragen vor (Fall C-250/25). Die Schlussanträge vom 3. November sind nicht bindend, Reuters zufolge folgen die Richter ihnen aber meist. Das Urteil ergeht später, einen Termin gibt es nicht. Den Fall selbst entscheidet danach das ungarische Gericht.
Wo die Grenze verläuft
Das Presseverlagsrecht könne unter bestimmten Umständen verletzt sein, wenn ein Chatbot einen Artikel abruft, für eine Antwort weiterverwendet und diese dem Nutzer gibt, sagte Szpunar sinngemäss laut Reuters. Geschützt sei aber nur die konkrete Ausdrucksform, nicht die berichteten Tatsachen. Verlage sollen kein Monopol auf Nachrichten erhalten.
Entscheidend ist laut dpa, ob eine Antwort die Ausdrucksform so erkennbar übernimmt, dass Leser das Original gar nicht mehr aufrufen müssen. Auch der Zugang zählt: Wird etwa eine Bezahlschranke umgangen, spricht das gegen den Chatbot-Betreiber. Einzelne Wörter und sehr kurze Auszüge bleiben ausgenommen.
Training nur am Rand geprüft
Die beiden Fragen zum Training von KI-Modellen hält Szpunar für unzulässig, weil sie hypothetisch seien: Es gebe keine Belege, dass Artikel der Klägerin für das Training von Gemini verwendet wurden. Er merkte dennoch an, das Training mit geschützten Werken sei unter der Ausnahme für Text- und Data-Mining (das automatisierte Auswerten grosser Textmengen) grundsätzlich zulässig, sofern deren Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass Rechteinhaber sich nicht dagegen verwahrt haben.
Folgt der Gerichtshof dieser Linie, könnte Google gemäss TipRanks Lizenzgebühren an europäische Medien zahlen müssen. Eine Bewegung der Alphabet-Aktie wegen des Gutachtens nennen die gelesenen Quellen nicht. Betroffen wäre das Prinzip über Google hinaus: Viele Chatbots ergänzen ihre Antworten heute mit aktuell abgerufenen Webinhalten.
Quellen
- EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen (03.11.2026) – Handelsblatt / dpa
- Google's use of press by AI chatbot may infringe copyright rules, EU court adviser says (03.11.2026) – Reuters via WBOW
- Alphabet Faces EU Copyright Risk as Court Adviser Warns Gemini AI Replies Can Break Press Rules (03.11.2026) – TipRanks
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.