Wertschriften statt Sparkonto: Was Kinderdepots bei UBS, ZKB und True Wealth kosten
Immer mehr Eltern, Gotten und Göttis legen Geld für Kinder in Fonds und ETF statt auf dem Sparkonto an. Eine Umfrage von cash.ch bei vier Anbietern zeigt grosse Unterschiede bei Mindestbeträgen, Gebühren und der Frage, wem das Depot gehört.
Weil Sparkonten wegen der tiefen Zinsen kaum etwas abwerfen, melden die Zürcher Kantonalbank, UBS und der Online-Vermögensverwalter True Wealth eine steigende Nachfrage nach Wertschriftendepots für Kinder. Das zeigt eine am 1. November veröffentlichte Umfrage von cash.ch. Die Angebote unterscheiden sich in mehreren Punkten, die über 18 Jahre einen spürbaren Unterschied machen können.
Ab 50 Franken möglich
Bei der ZKB und bei UBS beginnt der Einstieg bei 50 Franken. Die ZKB übernimmt diesen Betrag für Neugeborene bis zum ersten Geburtstag. Sie legt das Geld in einem einzigen Portfoliofonds von Swisscanto an, mit fünf Risikoprofilen. UBS verlangt bei ihrem Angebot «key4 smart investing» laut cash.ch pauschal 0,45 % pro Jahr, Kunden wählen bis zu fünf Fonds oder ETF. True Wealth investiert erst ab 1000 Franken und verrechnet je nach gemeinsamem Vermögen von Eltern und Kind 0,25 bis 0,5 % pro Jahr. Der Onlinebroker cash/zweiplus führt kein eigenes Kinderdepot mehr, weil die Nachfrage fehlte. Ein normales Depot kann aber auf den Namen des Kindes lauten. Vergleichsportale wie liebefinanzen.ch listen weitere Anbieter, etwa VIAC, Finpension oder Yuh, teils ab einem Franken. Die Gebührenangaben gehen je nach Quelle auseinander, ein direkter Vergleich beim Anbieter lohnt sich.
Wie viel der Unterschied zum Sparkonto ausmachen kann, zeigt eine Modellrechnung der ZKB: Bei 50 Franken pro Monat ab Geburt und einer ausgewogenen Strategie erwartet sie mit 18 Jahren rund 15 600 Franken im Depot, gegenüber 10 800 Franken auf dem Sparkonto. Die Bank weist darauf hin, dass es sich um eine Prognose ohne Gebühren handelt. Die Postfinance rät, zwei bis drei Jahre vor dem 18. Geburtstag das Risiko schrittweise zu senken.
Wem gehört das Geld?
Wichtig ist, auf wessen Namen das Depot lautet. Gehört es dem Kind, fällt es in der Regel nicht in die Konkursmasse, falls die Eltern betrieben werden. Bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern das Vermögen, mit 18 erhält das Kind die volle Verfügung. Bei UBS geht das Verfügungsrecht dann direkt über, bei True Wealth läuft das Portfolio ohne Verkauf weiter. Lautet das Depot dagegen auf die Eltern, bleibt es auch nach dem 18. Geburtstag bei ihnen, bei cash/zweiplus etwa ist eine Übertragung nur auf Wunsch möglich. Steuerlich deklarieren die Eltern das Kinderdepot bis zur Volljährigkeit in ihrer eigenen Steuererklärung, danach das Kind selbst.
Quellen
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.