Schweiz

Skan: Finanzchef und Spartenleiter stehen am 5. November wegen Insiderverdachts vor Gericht

2. November 2026, 08:35 Uhr · 2 Min. Lesezeit · Redaktion TVinvestment

Beim Pharmaausrüster Skan müssen sich zwei Kadermitglieder vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Sie sollen vor dem Börsengang von 2021 Aktien gekauft haben. Der Verwaltungsrat hält an der Unschuldsvermutung fest, beide bleiben im Amt. Das Urteil folgt am 17. November.

Der Finanzchef von Skan und der Leiter der Sparte Services, Digital & Single-Use Systems müssen sich am 5. November vor dem Bundesstrafgericht wegen des Verdachts auf Insiderhandel verantworten. Insiderhandel bedeutet, dass jemand vertrauliche, kursrelevante Informationen für eigene Börsengeschäfte nutzt. Das erstinstanzliche Urteil soll am 17. November eröffnet werden. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Das teilten das Gericht und das Unternehmen aus Allschwil im Kanton Basel-Landschaft am 2. November mit.

Die Vorwürfe

Laut Bundesstrafgericht soll der Finanzchef zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 Aktien der damaligen BV Holding gekauft haben, obwohl er vom geplanten Börsengang wusste. Dadurch soll er einen unrechtmässigen Vorteil von rund 287 000 Franken erzielt haben. Der Spartenleiter soll Anfang Januar 2021 Aktien gekauft und dabei von vertraulichen Informationen profitiert haben. Hier beziffert die Anklage den mutmasslichen Vorteil auf rund 5600 Franken.

Die Vorgeschichte reicht weit zurück. Skan war ursprünglich eine Tochter der BV Holding. Diese wurde 2021 im Zuge des Börsengangs in Skan Group umbenannt, nachdem die übrigen Beteiligungen verkauft worden waren. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ihre Untersuchung im Mai 2023 und richtete sie damals auch gegen den Verwaltungsratspräsidenten Gert Thoenen. Dieser trat vorübergehend in den Ausstand. Sein Verfahren wurde eingestellt, die Bundesanwaltschaft zog alle Vorwürfe zurück, die Kosten trägt laut Skan vollständig der Staat.

Verwaltungsrat stellt sich hinter die Manager

Skan betont, der Verwaltungsrat habe den Fall 2023 eingehend geprüft und spreche den beiden Managern weiterhin das Vertrauen aus. Sie bleiben in ihren Funktionen. Das Unternehmen arbeite eng mit den Behörden zusammen und wolle eine rasche Klärung. Nach dem Urteil will Skan erneut informieren. Finanzielle Folgen für das Unternehmen nennt die Mitteilung nicht.

Die Aktie schloss am 30. Oktober bei 75 Franken und verlor an diesem Tag 1,7 %. Die nächsten Geschäftstermine stehen fest: Provisorische Zahlen für 2026 sollen am 28. Januar 2027 erscheinen, die Jahreszahlen am 23. März.

Quellen

  1. Skan-Finanzchef und Spartenleiter wegen Insiderverdacht vor Gericht (02.11.2026) – cash.ch / AWP
  2. EQS-News: Die SKAN Group AG informiert über das Verfahren durch die Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2023 (02.11.2026) – SKAN Group / EQS

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.