Schweiz

Stellenmeldepflicht ab Januar auch für den Detailhandel: Arbeitslosigkeit im Verkauf steigt auf 5,3 %

5. November 2026, 20:25 Uhr · 2 Min. Lesezeit · Redaktion TVinvestment

Offene Verkaufsstellen im Detailhandel müssen ab Januar 2027 zuerst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldet werden. Die Arbeitslosigkeit im Verkauf liegt mit 5,3 % über der Schwelle von 5 %. Der Branchenverband Swiss Retail Federation kritisiert die Vorschrift scharf.

Im Schweizer Detailhandel wird die Arbeit knapper. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stieg die durchschnittliche Arbeitslosenquote des Verkaufspersonals innert zwölf Monaten von 4,8 % auf 5,3 %, wie SRF am 5. November berichtete. Am gesamten Arbeitsmarkt blieb die Quote im Oktober bei 3,0 %.

Damit wird der Verkauf meldepflichtig. Eine Berufsart fällt unter die Stellenmeldepflicht, sobald ihre Arbeitslosenquote im Zwölfmonatsschnitt mindestens 5 % erreicht. Offene Stellen müssen dann den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. Gemeldete Inserate sehen Stellensuchende mindestens fünf Tage früher als andere, wie das Seco erklärt.

Kleidung und Luxus leiden, Lebensmittel weniger

Jérôme Cosandey, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, begründet den Anstieg mit dem Konsum: In unsicheren Zeiten kauften die Leute weiterhin das Nötigste, verzichteten aber eher auf Kleidung und Luxusgüter. Die Gewerkschaft Syna sieht es ähnlich und nennt den Handel ohne Lebensmittel sowie kleine Läden als Hauptbetroffene. Laut Syna gingen im Detailhandel in zwei Jahren rund 7000 Stellen verloren, auch wegen Umbauten und schwieriger Arbeitsbedingungen. Besonders betroffen sind Verkäuferinnen zwischen 35 und 39 sowie zwischen 60 und 64 Jahren.

Neben dem Verkauf rutschen weitere Berufe auf die Liste, darunter das Sicherheitspersonal mit 5,3 %, Barkeeper mit 5,0 % und Film- und Bühnenregisseure mit 5,2 %. Auch Fachleute für strategische Planung in Politik und Wirtschaft kommen mit 7,3 % hinzu. Der Anteil der Beschäftigten in meldepflichtigen Berufen lag 2026 bereits bei 10,8 %, nach 6,5 % im Jahr davor.

Branche spricht von unnötigem Aufwand

Patrick Erny, Direktor der Swiss Retail Federation, nennt die Vorgabe gegenüber SRF einen «völlig unnötigen administrativen Mehraufwand». Sie sei willkürlich und wirkungslos. Das Seco hält dagegen: Tausende Stellensuchende hätten von der Regel profitiert, und die gemeldeten Stellen seien während der Frist nur für sie sichtbar, nicht für ausländische Konkurrenz. Die Massnahme wurde 2018 im Zuge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt.

Für den Verkauf ist die Pflicht nicht neu: Schon 2022 kamen die Verkaufsberufe auf die Liste, nachdem die Arbeitslosigkeit in der Pandemie stark gestiegen war. Damals erwartete der Leiter des RAV Thurgau rund ein Drittel mehr gemeldete Stellen.

Quellen

  1. Stellenmeldepflicht – Mehr arbeitslose Verkäuferinnen und Verkäufer im Detailhandel (05.11.2026) – SRF
  2. Stellenmeldepflicht ab 2026 (abgerufen 05.11.2026) – Seco / arbeit.swiss
  3. Verkaufsberufe sind neu stellenmeldepflichtig (16.12.2021) – Kreuzlingen24

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.