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USA verschieben die 50-%-Regel für Exporte auf Januar: Die Frist im Handelsstreit mit China läuft weiter

6. November 2026, 14:34 Uhr · 2 Min. Lesezeit · Redaktion TVinvestment

Washington setzt die umstrittene Ausweitung seiner Exportkontrollen um weitere zwei Monate aus. Die sogenannte Affiliates Rule ruht nun bis zum 10. Januar 2027. Damit bleibt ein Streitpunkt vor der nächsten Gesprächsrunde mit Peking entschärft, aber nicht gelöst.

Das Bureau of Industry and Security (BIS), die Exportkontrollbehörde des US-Handelsministeriums, hat am 5. November die Verlängerung bekanntgemacht. Laut der Anwaltskanzlei Baker McKenzie soll die Regel am 9. November im US-Amtsblatt Federal Register erscheinen. Ohne diesen Schritt wäre die Regel am 10. November wieder in Kraft getreten.

Die South China Morning Post berichtet, die Verlängerung erfolge kurz vor einer neuen Runde bilateraler Handelsgespräche in Shenzhen. Die Einigung selbst ist nicht neu: US-Finanzminister Scott Bessent hatte im September angekündigt, das Handelsabkommen von Busan aus dem Oktober 2025 um zwei Monate bis zum 10. Januar zu verlängern. Die förmliche Umsetzung für die Exportregel fehlte aber bisher.

Was die Regel bewirken würde

Die Affiliates Rule stammt vom 29. September 2025. Sie dehnt US-Exportkontrollen auf Firmen aus, die zu mindestens 50 % direkt oder indirekt, einzeln oder gemeinsam, gelisteten Parteien gehören. Gemeint sind Einträge auf der Entity List (der schwarzen Liste des Handelsministeriums), der Liste militärischer Endnutzer und der Sanktionsliste SDN. Bisher zählte vor allem, ob eine Firma selbst auf der Liste steht.

Für die Praxis wäre das eine deutliche Verschärfung. Wer weiss, dass ein Geschäftspartner einer gelisteten Partei gehört, müsste die Eigentumsverhältnisse prüfen. Lassen sie sich nicht klären, kann eine Lizenzpflicht bestehen. Die Regel gilt für Exporte, Reexporte und Lieferungen innerhalb eines Landes. Sie kann damit auch Firmen ausserhalb der USA betreffen, die US-kontrollierte Waren weiterliefern. Die South China Morning Post weist darauf hin, dass die Regel Auslandtöchter chinesischer Unternehmen stärker in den Fokus rücken könnte.

Januar wird zum Stichtag

Baker McKenzie betont, die Regel sei nur ausgesetzt und nicht aufgehoben. Die Kanzlei rät Unternehmen, sich auf eine Prüfung der Eigentümer vorzubereiten, falls sie im Januar ohne weitere Verlängerung greift. Auch der Fachblog Trade Compliance Resource Hub sieht den Aufschub als Zeitfenster für ein umfassenderes Abkommen. Kommt keine dauerhafte Einigung zustande, könnten im Januar sowohl diese Regel als auch Chinas weitreichende Exportkontrollen für Seltene Erden in Kraft treten.

Gerade die zweite Hälfte dieses Risikos ist für die Industrie heikel: Seltene Erden sind unter anderem für Magnete und Elektronik wichtig. Der Fristablauf fällt zudem in eine Phase, in der die Märkte ohnehin nervös sind und in den USA nach den Zwischenwahlen die Machtverhältnisse im Kongress wechseln.

Quellen

  1. BIS Extends Suspension of the "Affiliates Rule" Through January 10, 2027 (05.11.2026) – Baker McKenzie
  2. BIS further suspends Affiliates Rule until January 2027 (06.11.2026) – Trade Compliance Resource Hub
  3. BIS Affiliates Rule Suspension Extended, Uncertainty Remains (02.10.2026) – National Law Review
  4. Ahead of Shenzhen trade talks, US holds off blacklist rule that angered Beijing (06.11.2026) – South China Morning Post

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.