Altersguthaben
Auch gesucht als: Altersgutschrift, Alterskapital, Sparkapital BVG, Sparguthaben, BVG-Altersguthaben
- 🇬🇧 Englisch
- retirement assets / savings capital
- 🇫🇷 Französisch
- avoir de vieillesse
- 🇮🇹 Italienisch
- avere di vecchiaia
Das Altersguthaben ist das Sparkapital, das eine versicherte Person in ihrer Pensionskasse angespart hat. Es besteht aus den jährlichen Altersgutschriften, Einkäufen, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und den Zinsen darauf.
Im BVG-Obligatorium werden jedes Jahr Altersgutschriften in Prozent des koordinierten Lohns gutgeschrieben; der Satz steigt mit dem Alter von 7 % ab 25 Jahren über 10 % und 15 % auf 18 % ab 55 Jahren. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte trägt. Auf dem obligatorischen Teil gilt ein vom Bundesrat festgelegter Mindestzins, den viele Kassen bei guten Ergebnissen übertreffen.
Bei der Pensionierung wird das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet oder ganz oder teilweise als Kapital bezogen. Beim Stellenwechsel wandert es als Freizügigkeitsleistung zur neuen Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto. Der aktuelle Stand ist auf dem jährlichen Vorsorgeausweis ersichtlich, ebenso eine Hochrechnung bis zum Rentenalter.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.