Bankenombudsman
Auch gesucht als: Ombudsstelle, Schlichtungsstelle, Schweizerischer Bankenombudsman, Ombudsman, Banking Ombudsman
- 🇬🇧 Englisch
- Swiss Banking Ombudsman
- 🇫🇷 Französisch
- Ombudsman des banques suisses
- 🇮🇹 Italienisch
- Ombudsman delle banche svizzere
Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale und kostenlose Anlaufstelle für Kunden, die mit ihrer Bank einen Streit haben. Er vermittelt zwischen den Parteien, ohne ein verbindliches Urteil zu fällen.
Die Ombudsstelle wurde 1993 auf Initiative der Schweizerischen Bankiervereinigung gegründet und hat ihren Sitz in Zürich. Kunden können sich an sie wenden, wenn sie sich zuerst erfolglos bei ihrer Bank beschwert haben – etwa wegen Gebühren, fehlerhafter Ausführung von Aufträgen, Anlageberatung oder Kartenmissbrauch. Der Ombudsman prüft den Fall, holt bei der Bank eine Stellungnahme ein und schlägt eine Lösung vor. Das Verfahren ist für Kunden kostenlos und vertraulich.
Der Ombudsman kann die Bank nicht zu einer Zahlung zwingen, seine Empfehlungen werden aber in vielen Fällen umgesetzt. Der Weg ans Gericht bleibt jederzeit offen. Seit dem FIDLEG müssen sich Finanzdienstleister, die Privatkunden betreuen, einer anerkannten Ombudsstelle anschliessen. Neben dem Bankenombudsman gibt es daher weitere Stellen, etwa für unabhängige Vermögensverwalter. Für Kunden ist die Schlichtung oft schneller und günstiger als ein Prozess.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.