FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz)
Auch gesucht als: Finanzdienstleistungsgesetz, Beraterregister, Basisinformationsblatt, Angemessenheit, Eignungsprüfung
- 🇬🇧 Englisch
- Financial Services Act (FinSA)
- 🇫🇷 Französisch
- Loi sur les services financiers (LSFin)
- 🇮🇹 Italienisch
- Legge sui servizi finanziari (LSerFi)
Das FIDLEG regelt, wie Finanzdienstleister ihre Kunden beraten und bedienen müssen. Es schützt Anleger mit Verhaltensregeln, Informationspflichten und Vorgaben zu Prospekten und Produktinformationen.
Das Finanzdienstleistungsgesetz gilt seit 2020. Finanzdienstleister müssen ihre Kunden segmentieren, sie über sich, ihre Dienstleistungen, Risiken und Kosten informieren und Interessenkonflikte offenlegen. Bei der Anlageberatung zu einzelnen Geschäften ist eine Angemessenheitsprüfung nötig: Passt das Produkt zu Kenntnissen und Erfahrung des Kunden? Bei Vermögensverwaltung und portfoliobezogener Beratung kommt die Eignungsprüfung hinzu, die auch finanzielle Verhältnisse und Anlageziele einbezieht. Ausserdem müssen Dienstleister einer Ombudsstelle angeschlossen sein.
Für Privatkunden muss bei vielen Finanzinstrumenten wie strukturierten Produkten oder Fonds ein Basisinformationsblatt (BIB) mit den wichtigsten Merkmalen, Risiken und Kosten bereitstehen. Für öffentliche Angebote von Wertpapieren gilt eine Prospektpflicht. Kundenberater von Finanzdienstleistern, die nicht der FINMA-Aufsicht unterstehen, etwa von ausländischen Instituten, müssen sich in ein Beraterregister eintragen. Das FIDLEG orientiert sich an der europäischen MiFID II, ist aber in vielen Punkten weniger detailliert.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.