🇨🇭 Schweiz

Erbrecht

Auch gesucht als: Erbschaft, Testament, Pflichtteil, gesetzliche Erben, Erbvertrag

🇬🇧 Englisch
inheritance law (law of succession)
🇫🇷 Französisch
droit des successions
🇮🇹 Italienisch
diritto successorio
Kurz erklärt

Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen und Schulden erhält. In der Schweiz ist es im Zivilgesetzbuch (ZGB) festgelegt und gilt landesweit einheitlich.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Zuerst erben der Ehegatte oder eingetragene Partner und die Nachkommen, fehlen Nachkommen, kommen die Eltern und deren Nachkommen zum Zug, danach die Grosseltern. Konkubinatspartner erben ohne Testament nichts. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann der Erblasser abweichen, muss aber die Pflichtteile respektieren. Seit der Revision von 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr, und jener der Nachkommen beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruchs. So kann frei über einen grösseren Teil verfügt werden.

Ein Testament ist gültig, wenn es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet ist oder öffentlich beurkundet wurde. Die Erben übernehmen den Nachlass mit allen Schulden; wer das nicht will, kann innert drei Monaten ausschlagen. Erbschaftssteuern erheben die Kantone, wobei Ehegatten fast überall und Nachkommen in den meisten Kantonen befreit sind. Für Banken bedeutet ein Todesfall, dass Konten erst nach Nachweis der Erbberechtigung freigegeben werden.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.