Willensvollstrecker
Auch gesucht als: Testamentsvollstrecker, Nachlassverwaltung, Willensvollstreckerzeugnis, Executor, Erbenvertreter
- 🇬🇧 Englisch
- executor (of a will)
- 🇫🇷 Französisch
- exécuteur testamentaire
- 🇮🇹 Italienisch
- esecutore testamentario
Der Willensvollstrecker ist eine Person, die der Erblasser im Testament damit beauftragt, seinen letzten Willen umzusetzen und den Nachlass bis zur Teilung zu verwalten.
Als Willensvollstrecker kann eine Vertrauensperson, ein Anwalt, ein Notar, eine Treuhandfirma oder eine Bank eingesetzt werden. Die Person wird nach dem Tod angefragt und muss sich innert 14 Tagen erklären; schweigt sie, gilt das Amt als angenommen. Sie verwaltet den Nachlass, bezahlt Schulden, richtet Vermächtnisse aus und bereitet die Teilung nach Testament und Gesetz vor. Gegenüber Banken weist sie sich mit dem Willensvollstreckerzeugnis aus und kann Konten auflösen oder Wertschriften verkaufen.
Der Willensvollstrecker handelt unabhängig, muss aber die Erben informieren und neutral bleiben. Er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die aus dem Nachlass bezahlt wird. Bei Pflichtverletzungen können die Erben bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde führen. Gerade bei grossen oder komplexen Vermögen, Liegenschaften oder zerstrittenen Familien kann eine professionelle Willensvollstreckung die Abwicklung beschleunigen, sie ist aber nicht gratis.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.