Erbbescheinigung
Auch gesucht als: Erbenschein, Erbenbescheinigung, Erbschein, Certificate of Inheritance, Erbausweis
- 🇬🇧 Englisch
- certificate of inheritance
- 🇫🇷 Französisch
- certificat d'héritier
- 🇮🇹 Italienisch
- certificato ereditario
Die Erbbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das festhält, wer nach dem Tod einer Person als Erbe gilt. Mit ihr weisen sich die Erben gegenüber Banken, Grundbuch und Behörden aus.
Ausgestellt wird sie von der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen; je nach Kanton ist das ein Gericht, ein Notariat oder eine andere Amtsstelle. Liegt ein Testament vor, wird es zuerst eröffnet und den Beteiligten mitgeteilt. Erst wenn innert der gesetzlichen Frist von einem Monat niemand die Berechtigung bestreitet, wird die Bescheinigung ausgestellt. Sie ist nur vorläufig: Wer ein besseres Recht hat, kann es später mit einer Erbschaftsklage geltend machen.
Banken verlangen die Erbbescheinigung, bevor sie Erben gemeinsam über Konten, Depots und Schrankfächer verfügen lassen. Bis dahin geben sie meist nur Auskünfte und bezahlen oft dringende Rechnungen wie Bestattungskosten aus dem Nachlass. Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, weist er sich mit einem eigenen Willensvollstreckerzeugnis aus. Die Bescheinigung ist häufig auch nötig, um Liegenschaften im Grundbuch auf die Erben zu übertragen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.