Exportverbot
Auch gesucht als: Exportkontrolle, Ausfuhrbeschränkung, Ausfuhrverbot, Export Ban, Export Controls
- 🇬🇧 Englisch
- export ban / export controls
- 🇫🇷 Französisch
- interdiction d'exportation
- 🇮🇹 Italienisch
- divieto di esportazione
Ein Exportverbot untersagt die Ausfuhr bestimmter Güter, Technologien oder Dienstleistungen in einzelne oder alle Länder. Mildere Formen sind Exportkontrollen, bei denen Ausfuhren eine Bewilligung brauchen.
Staaten verhängen Exportverbote aus sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen oder humanitären Gründen. Häufig betroffen sind Rüstungsgüter, zivil und militärisch nutzbare Güter (Dual-Use) sowie Hochtechnologie: So beschränken die USA die Lieferung moderner Halbleiter und Chip-Ausrüstung nach China, China wiederum kontrolliert seit einigen Jahren die Ausfuhr von Rohstoffen wie Gallium, Germanium und Seltenen Erden. In Versorgungskrisen verbieten manche Länder auch den Export von Nahrungsmitteln, um Inlandpreise tief zu halten.
In der Schweiz regeln vor allem das Güterkontrollgesetz, das Kriegsmaterialgesetz und das Embargogesetz die Ausfuhr; zuständig ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Für Unternehmen bedeuten Exportbeschränkungen Umsatzeinbussen und hohen Compliance-Aufwand, für Käuferländer Engpässe und steigende Preise. Anleger beobachten solche Massnahmen besonders bei Halbleiter-, Rüstungs- und Rohstoffwerten, weil sie Lieferketten und Marktanteile rasch verschieben können.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.