FinfraG (Finanzmarktinfrastrukturgesetz)
Auch gesucht als: Finanzmarktinfrastrukturgesetz, Börsenrecht, FMIA, Übernahmerecht, Offenlegungspflicht
- 🇬🇧 Englisch
- Financial Market Infrastructure Act (FMIA)
- 🇫🇷 Französisch
- Loi sur l'infrastructure des marchés financiers (LIMF)
- 🇮🇹 Italienisch
- Legge sull'infrastruttura finanziaria (LInFi)
Das FinfraG regelt die Infrastruktur des Schweizer Finanzmarkts – Börsen, Handelssysteme, Abwicklungsstellen – sowie den Handel mit Derivaten, Offenlegungspflichten, öffentliche Übernahmen und das Verbot von Marktmissbrauch.
Das Gesetz gilt seit 2016 und hat die wichtigsten Teile des früheren Börsengesetzes übernommen. Es legt fest, welche Bewilligungen Börsen wie die SIX Swiss Exchange, multilaterale Handelssysteme, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und Zahlungssysteme brauchen. Für Derivategeschäfte schreibt es je nach Gegenpartei Melde- und Clearingpflichten sowie Massnahmen zur Risikominderung vor. Seit 2021 gibt es zudem eine Bewilligungskategorie für Handelssysteme mit DLT-Effekten, also auf Blockchain-Basis.
Für Aktionäre besonders sichtbar sind die Offenlegungspflichten: Wer bei einer kotierten Schweizer Firma bestimmte Schwellen wie 3, 5 oder 10 % der Stimmrechte über- oder unterschreitet, muss das melden. Überschreitet jemand ein Drittel der Stimmrechte, muss er grundsätzlich allen Aktionären ein Übernahmeangebot machen, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. Die Übernahmekommission überwacht solche Angebote. Ausserdem verbietet das FinfraG Insiderhandel und Marktmanipulation.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.