🏢 Unternehmen & Bilanz

Qualifizierte Beteiligung

Auch gesucht als: Meldepflicht, Offenlegungsmeldung, Schwellenwert, Offenlegungspflicht, Beteiligungsmeldung

🇬🇧 Englisch
qualified participation
🇫🇷 Französisch
participation qualifiée
🇮🇹 Italienisch
partecipazione qualificata
Kurz erklärt

Eine qualifizierte Beteiligung ist ein Anteil an einem Unternehmen, der so gross ist, dass er der Öffentlichkeit oder der Aufsicht gemeldet werden muss. Bei kotierten Schweizer Firmen beginnt die Meldepflicht bei 3 % der Stimmrechte.

Nach dem Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz muss melden, wer bei einer an der SIX kotierten Gesellschaft bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschreitet: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33⅓, 50 und 66⅔ % der Stimmrechte. Die Meldung geht an die Gesellschaft und die Offenlegungsstelle der Börse und wird anschliessend veröffentlicht. Erfasst werden auch Optionen und andere Instrumente, mit denen sich Aktien erwerben lassen. Wer die Pflicht verletzt, riskiert Bussen und die Suspendierung seiner Stimmrechte.

Im Bankenrecht hat der Begriff eine engere Bedeutung: Als qualifiziert gilt dort eine Beteiligung von mindestens 10 % oder eine, mit der jemand die Geschäftstätigkeit massgeblich beeinflussen kann; sie muss der FINMA gemeldet werden. Für Anleger sind Offenlegungsmeldungen eine wertvolle Informationsquelle. Sie zeigen, wenn ein aktivistischer Investor einsteigt, ein Grossaktionär Anteile abbaut oder sich ein Übernahmeinteressent in Stellung bringt – ab 33⅓ % droht in der Regel ein Pflichtangebot.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.