🇨🇭 Schweiz

FINIG (Finanzinstitutsgesetz)

Auch gesucht als: Finanzinstitutsgesetz, Bewilligungspflicht, Aufsichtsorganisation, FinIA, Vermögensverwalter-Aufsicht

🇬🇧 Englisch
Financial Institutions Act (FinIA)
🇫🇷 Französisch
Loi sur les établissements financiers (LEFin)
🇮🇹 Italienisch
Legge sugli istituti finanziari (LIsFi)
Kurz erklärt

Das FINIG regelt, welche Finanzinstitute eine Bewilligung brauchen und wie sie beaufsichtigt werden – von Vermögensverwaltern und Trustees über Fondsleitungen bis zu Wertpapierhäusern.

Das Finanzinstitutsgesetz ist zusammen mit dem FIDLEG seit 2020 in Kraft. Es unterstellt verschiedene Institute einer abgestuften Bewilligungspflicht: Vermögensverwalter und Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser. Neu war vor allem, dass auch unabhängige Vermögensverwalter von Privatkunden eine Bewilligung der FINMA brauchen. Ihre laufende Aufsicht übernehmen allerdings von der FINMA bewilligte Aufsichtsorganisationen. Für bestehende Firmen galt eine Übergangsfrist bis Ende 2022.

Je nach Institut unterscheiden sich die Anforderungen an Mindestkapital, Organisation, Risikomanagement und Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit. Banken bleiben weiterhin dem Bankengesetz unterstellt. Für Anleger bedeutet das FINIG, dass nun fast alle Anbieter, die fremdes Vermögen verwalten, einer Aufsicht unterstehen. Vor der Wahl eines Vermögensverwalters lässt sich darum prüfen, ob er über eine Bewilligung verfügt; die FINMA führt dazu ein öffentliches Verzeichnis.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.