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Fondsleitung

Auch gesucht als: Fondsgesellschaft, Depotbank, Fondsverwaltung, Fund Management Company, Fondsvertrag

🇬🇧 Englisch
fund management company
🇫🇷 Französisch
direction de fonds
🇮🇹 Italienisch
direzione del fondo
Kurz erklärt

Die Fondsleitung ist die Gesellschaft, die einen vertraglichen Anlagefonds verwaltet: Sie trifft die Anlageentscheide, berechnet den Inventarwert und gibt Fondsanteile aus. Die Vermögenswerte selbst verwahrt eine separate Depotbank.

In der Schweiz beruht ein vertraglicher Anlagefonds auf einem Fondsvertrag zwischen Fondsleitung, Depotbank und Anlegern. Die Fondsleitung muss eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein und braucht eine Bewilligung der FINMA nach dem Finanzinstitutsgesetz. Sie kann die Anlageentscheide an einen beauftragten Vermögensverwalter delegieren, bleibt aber verantwortlich. Die Depotbank verwahrt das Fondsvermögen und überwacht, ob die Fondsleitung Gesetz und Fondsvertrag einhält.

Diese Aufgabenteilung schützt die Anleger: Das Fondsvermögen ist ein Sondervermögen und fällt bei einem Konkurs der Fondsleitung oder der Depotbank nicht in die Konkursmasse, sondern wird zugunsten der Anleger ausgesondert. Viele Fondsleitungen gehören zu Banken oder Versicherungen, es gibt aber auch unabhängige Anbieter, die Fonds für Dritte administrieren. Im Ausland erfüllen Verwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen ähnliche Aufgaben.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.