🇨🇭 Schweiz

Kollektivanlagengesetz (KAG)

Auch gesucht als: KAG, kollektive Kapitalanlagen, CISA, SICAV, Anlagefonds

🇬🇧 Englisch
Collective Investment Schemes Act (CISA)
🇫🇷 Französisch
Loi sur les placements collectifs (LPCC)
🇮🇹 Italienisch
Legge sugli investimenti collettivi (LICol)
Kurz erklärt

Das Kollektivanlagengesetz (KAG) regelt in der Schweiz Anlagefonds und andere kollektive Kapitalanlagen: welche Formen zulässig sind, wer sie verwalten darf und wie Anleger geschützt werden.

Das KAG gilt seit 2007 und hat das frühere Anlagefondsgesetz abgelöst. Es kennt vertragliche Anlagefonds, die von einer Fondsleitung verwaltet werden, sowie gesellschaftsrechtliche Formen wie die SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital), die SICAF und die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen. Schweizer Fonds und ausländische Fonds, die an nicht qualifizierte Anleger vertrieben werden, brauchen in der Regel eine Genehmigung der FINMA. Seit 2024 gibt es zudem den L-QIF, einen Fonds nur für qualifizierte Anleger, der keine Genehmigung der FINMA benötigt.

Ein zentraler Schutz für Anleger: Das Vermögen eines vertraglichen Anlagefonds ist ein Sondervermögen. Gerät die Fondsleitung in Konkurs, wird es abgesondert und steht den Anlegern zu. Eine unabhängige Depotbank verwahrt die Anlagen und überwacht die Fondsleitung. Das Gesetz schreibt ausserdem Anlagevorschriften zur Risikoverteilung vor, besonders streng bei Fonds für Privatanleger. Viele bekannte Produkte wie ETF auf den SMI oder Immobilienfonds stützen sich auf das KAG.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.