Ergänzungsleistungen (EL)
Auch gesucht als: EL, Ergänzungsleistung, Bedarfsleistung, EL zur AHV, EL zur IV
- 🇬🇧 Englisch
- supplementary benefits (EL)
- 🇫🇷 Französisch
- prestations complémentaires (PC)
- 🇮🇹 Italienisch
- prestazioni complementari (PC)
Ergänzungsleistungen (EL) sind bedarfsabhängige Zahlungen an Personen mit AHV- oder IV-Rente, deren Einkommen und Vermögen nicht reichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Die EL berechnen sich als Differenz zwischen anerkannten Ausgaben – etwa für Lebensbedarf, Miete und Krankenkasse – und den anrechenbaren Einnahmen. Dazu zählen Renten, Erwerbseinkommen und ein Teil des Vermögens. Seit einer Reform von 2021 gibt es eine Vermögensschwelle, oberhalb derer kein Anspruch besteht, und Erben können unter Umständen zur Rückerstattung verpflichtet werden. Finanziert werden die EL aus Steuergeldern von Bund und Kantonen, nicht aus Lohnbeiträgen.
Die EL sind kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch, der beantragt werden muss. Eine wichtige Rolle spielen sie bei Heim- und Pflegekosten: Viele Menschen in Pflegeheimen sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, weil die Renten die hohen Kosten nicht decken. Für die Vorsorgeplanung zeigt die Höhe der EL-Ausgaben, wo die erste und zweite Säule ihr Ziel der Existenzsicherung im Einzelfall nicht erreichen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.