Rentenalter
Auch gesucht als: Referenzalter, Pensionierung, AHV 21, Frühpensionierung, Rentenvorbezug
- 🇬🇧 Englisch
- retirement age / reference age
- 🇫🇷 Französisch
- âge de la retraite / âge de référence
- 🇮🇹 Italienisch
- età di pensionamento / età di riferimento
Das Rentenalter – in der AHV seit der Reform AHV 21 Referenzalter genannt – ist das Alter, in dem die ordentliche Altersrente ohne Kürzung oder Zuschlag beginnt. Es liegt in der Schweiz bei 65 Jahren.
Mit der vom Stimmvolk 2022 angenommenen Reform AHV 21 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben; für die Übergangsjahrgänge gibt es Ausgleichsmassnahmen. Gleichzeitig wurde der Rentenbezug flexibilisiert: Die AHV-Rente kann zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden, auch teilweise. Ein Vorbezug führt zu einer lebenslangen Kürzung, ein Aufschub zu einem Zuschlag.
In der zweiten Säule erlauben viele Pensionskassen eine Frühpensionierung ab 58 Jahren, mit entsprechend tieferem Umwandlungssatz. Wer früher aufhört, muss auch die Beitragslücke in der AHV bedenken, da bis zum Referenzalter als Nichterwerbstätiger weiter Beiträge geschuldet sind. Die Höhe des Rentenalters ist wegen der steigenden Lebenserwartung ein Dauerthema der Schweizer Rentenpolitik.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.