Vergesellschaftung
Auch gesucht als: Enteignung, Verstaatlichung, Sozialisierung, Nationalisierung, Nationalization
- 🇬🇧 Englisch
- socialisation / nationalisation
- 🇫🇷 Französisch
- socialisation / nationalisation
- 🇮🇹 Italienisch
- socializzazione / nazionalizzazione
Vergesellschaftung bedeutet, dass private Unternehmen, Grundstücke oder andere Produktionsmittel in Gemeineigentum oder in staatliches Eigentum überführt werden, meist gegen eine Entschädigung der bisherigen Eigentümer.
Eng verwandt sind die Begriffe Verstaatlichung und Enteignung. Verstaatlichungen gab es oft in Krisen, etwa bei Banken während der Finanzkrise 2008 in Grossbritannien oder den USA, oder aus politischen Gründen bei Rohstoff- und Energiefirmen in Schwellenländern. In Deutschland erlaubt das Grundgesetz ausdrücklich, Boden und Produktionsmittel gegen Entschädigung zu vergesellschaften. In Berlin stimmte 2021 eine Mehrheit in einem rechtlich nicht bindenden Volksentscheid für die Vergesellschaftung grosser Wohnungskonzerne.
In der Schweiz schützt die Bundesverfassung das Eigentum. Eine Enteignung ist nur für öffentliche Zwecke, auf gesetzlicher Grundlage und gegen volle Entschädigung zulässig, etwa beim Bau von Strassen oder Bahnlinien. Für Anleger ist das Risiko von Verstaatlichungen ein wichtiger Teil des politischen Länderrisikos. Schon Debatten darüber können Aktienkurse betroffener Branchen belasten, und Entschädigungen liegen oft unter dem Marktwert. Investitionsschutzabkommen sollen ausländische Investoren davor schützen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.