Vernehmlassung
Auch gesucht als: Vernehmlassungsverfahren, Anhörung, Consultation Procedure, Vernehmlassungsvorlage, Stellungnahme
- 🇬🇧 Englisch
- consultation procedure
- 🇫🇷 Französisch
- procédure de consultation
- 🇮🇹 Italienisch
- procedura di consultazione
Die Vernehmlassung ist ein Verfahren in der Schweiz, in dem der Bund Kantone, Parteien, Verbände und weitere Kreise vor dem Entscheid über ein Gesetz oder einen wichtigen Erlass zur Stellungnahme einlädt.
Das Verfahren ist in der Bundesverfassung und im Vernehmlassungsgesetz verankert. Bevor der Bundesrat eine Botschaft ans Parlament verabschiedet, legt er einen Entwurf mit erläuterndem Bericht vor. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate. Grundsätzlich kann jede Person und Organisation eine Stellungnahme einreichen. Danach wertet die Verwaltung die Antworten aus, und der Bundesrat entscheidet, ob und wie er die Vorlage anpasst.
Die Vernehmlassung soll breit abgestützte Lösungen ermöglichen und spätere Referenden vermeiden. Für Unternehmen und Anleger ist sie ein frühes Signal, welche Regeln auf eine Branche zukommen, etwa bei Bankenregulierung, Steuern oder Energiepolitik. Auch die FINMA führt zu neuen Rundschreiben und Verordnungen Anhörungen durch. Branchenverbände wie die Schweizerische Bankiervereinigung reichen regelmässig ausführliche Stellungnahmen ein, um ihre Interessen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.