Bankengesetz (BankG)
Auch gesucht als: BankG, Bankenverordnung, Bankbewilligung, BankV, Banking Act
- 🇬🇧 Englisch
- Banking Act (BankA)
- 🇫🇷 Französisch
- Loi sur les banques (LB)
- 🇮🇹 Italienisch
- Legge sulle banche (LBCR)
Das Bankengesetz (BankG) ist das zentrale Schweizer Gesetz für Banken. Es legt fest, wer eine Bank betreiben darf, welche Anforderungen dafür gelten und wie Banken beaufsichtigt werden.
Das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen stammt von 1934 und wurde seither vielfach angepasst. Wer gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegennimmt, braucht eine Bankbewilligung der FINMA. Dafür müssen unter anderem eine angemessene Organisation, ein Mindestkapital, ausreichende Eigenmittel und Liquidität sowie einwandfreie Geschäftsführung gewährleistet sein. Die Details regelt der Bundesrat in der Bankenverordnung (BankV), technische Vorgaben finden sich in Verordnungen und Rundschreiben der FINMA.
Das BankG enthält weitere Kernstücke des Finanzplatzes: die Strafbestimmung zum Bankkundengeheimnis (Art. 47), die Regeln zur Einlagensicherung, das Sanierungs- und Konkursverfahren für Banken sowie besondere Anforderungen an systemrelevante Banken («Too big to fail»). Seit 2019 gibt es zudem eine erleichterte Fintech-Bewilligung für Firmen, die Publikumseinlagen bis zu einer bestimmten Höhe annehmen, diese aber weder anlegen noch verzinsen. Für Kunden bedeutet das Gesetz vor allem Schutz durch Aufsicht und klare Regeln im Krisenfall.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.