Pensionskassen: Bundesrat erhöht den BVG-Mindestzins auf 2 % und geht über die Empfehlung hinaus
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2027 von 1,25 % auf 2,0 % an. Das ist mehr, als die zuständige Kommission vorgeschlagen hatte. Gleichzeitig liegen die Deckungsgrade der Kassen nahe am Rekord.
Der Bundesrat hat am 4. November entschieden, den BVG-Mindestzinssatz um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0 % zu erhöhen. Der neue Satz gilt ab dem 1. Januar 2027. Er legt fest, wie hoch das Altersguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seit 2024 lag der Wert bei 1,25 %.
Die Regierung begründet den Schritt mit der «sehr soliden» finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Der höhere Zins soll zudem die seit 2022 insgesamt höhere Teuerung ausgleichen. Laut 20 Minuten spielten auch die Entwicklung an den Aktienmärkten und die Renditen der Bundesobligationen eine Rolle.
Mehr als die Kommission wollte
Die eidgenössische BVG-Kommission hatte am 31. August mit 10 zu 4 Stimmen nur 1,75 % empfohlen. Der Bundesrat legt nun einen Viertelprozentpunkt darauf. Vor dem Entscheid gingen die Positionen weit auseinander. Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, forderte im Juli gegenüber dem Blick eine deutliche Anhebung. Jan Mühlethaler vom Schweizerischen Versicherungsverband warnte dagegen, ein höherer garantierter Zins schränke Kassen mit geringer Risikofähigkeit ein und dränge sie zu defensiveren Anlagen.
Auf einem obligatorischen Altersguthaben von 100 000 Franken macht der Entscheid im ersten Jahr mindestens 2000 statt 1250 Franken Zins aus, also 750 Franken mehr. Für das überobligatorische Guthaben gilt der Satz nicht. Dort entscheidet das paritätisch besetzte oberste Organ der jeweiligen Kasse, das auch im Obligatorium mehr gutschreiben darf. Viele Kassen zahlen ohnehin mehr: Laut Blick lag die durchschnittliche Verzinsung im letzten Jahr bei 4,3 %.
Reserven nahe am Rekord
Wie gut die Kassen dastehen, zeigt der am selben Tag veröffentlichte Pensionskassen-Monitor von Swisscanto, einer Tochter der Zürcher Kantonalbank. Privatrechtliche Kassen kamen Ende Oktober auf einen kapitalgewichteten Deckungsgrad von 123,6 %. Öffentlich-rechtliche Kassen mit Vollkapitalisierung lagen bei 117,3 %, solche mit Teilkapitalisierung bei 94,5 %. Der Deckungsgrad zeigt, wie weit das Vermögen die Verpflichtungen einer Kasse abdeckt.
Im Oktober erzielten die Kassen im Schnitt eine Rendite von 0,6 %, seit Jahresbeginn sind es 5,1 %. Schweizer Aktien legten im Oktober um 6,3 % zu, ausländische Aktien verloren 2,7 %. Rohstoffe waren mit minus 5,3 % die schwächste Anlageklasse, vor allem wegen des Goldrückgangs.
Quellen
- Bundesrat erhöht BVG-Mindestzinssatz um 0,75 Prozentpunkte (04.11.2026) – cash.ch / AWP
- Bundesrat erhöht den Mindestzins bei Pensionskassen deutlich (04.11.2026) – watson
- Pensionskasse: Bundesrat erhöht Mindestzinssatz ab 2027 von 1,25 auf 2 Prozent (04.11.2026) – 20 Minuten
- BVG-Kommission empfiehlt höheren Mindestzins (31.08.2026) – Bund, admin.ch
- Gewerkschaften wollen mehr, Versicherer warnen (08.07.2026) – Blick
- Pensionskassen mit hohem Deckungsgrad - Performance-Plus im Oktober (04.11.2026) – cash.ch / AWP
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.