Schweiz

Referenzzinssatz vor der Wende: Experten erwarten 2027 einen Anstieg auf 1,5 %, Mieten dürften folgen

5. November 2026, 18:26 Uhr · 2 Min. Lesezeit · Redaktion TVinvestment

Steigt der SNB-Leitzins wie erwartet, zieht der hypothekarische Referenzzinssatz mit Verzögerung nach. Fachleute von ZKB, UBS und Wüest Partner rechnen mit 1,5 %, ZKB und UBS noch im Jahr 2027. Für Mieter bedeutet das einen Anspruch der Vermieter auf rund 3 % Aufschlag.

Der hypothekarische Referenzzinssatz steht seit dem 2. September 2025 bei 1,25 %. Laut von cash.ch befragten Fachleuten dürfte diese ruhige Phase 2027 enden. Hintergrund ist die erwartete Zinswende der Schweizerischen Nationalbank. Der Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0 %.

UBS, Migros Bank und ZKB rechnen mit Schritten von je 0,25 Prozentpunkten im März und im Juni 2027. Damit läge der Leitzins im zweiten Halbjahr 2027 bei 0,5 %. Die ZKB hält innerhalb eines Jahres sogar 0,75 % für möglich und verweist auf steigende Teuerungserwartungen, die robuste Wirtschaft und den wachsenden Zinsabstand zum Ausland.

Warum der Satz erst spät reagiert

Der Referenzzinssatz bildet nicht neue Hypotheken ab, sondern den gesamten Bestand. Das Bundesamt für Wohnungswesen stützt sich auf den volumengewichteten Durchschnitt aller inländischen Hypothekarforderungen. Dieser lag zum letzten Stichtag vom 30. Juni bei 1,31 %. Der Referenzzinssatz bleibt laut Bund bei 1,25 %, bis der Durchschnitt unter 1,13 % fällt oder über 1,37 % steigt.

Hypotheken werden nur nach und nach erneuert, laut Migros Bank jährlich rund 15 %. Der Durchschnitt dürfte die Rundungsschwelle deshalb frühestens im zweiten Quartal 2027 überschreiten. Der Referenzzinssatz würde im Quartal danach angepasst. Die nächste Publikation am 1. Dezember 2026 fällt also noch in die Wartezeit.

Die Prognosen im Vergleich

Jörn Schellenberg von der ZKB erwartet 1,5 % im zweiten Halbjahr 2027 und 1,75 % bis Mitte 2028, danach eine Stabilisierung. Fabian Waltert von UBS sieht 1,5 % im Jahr 2027. Steige der Leitzins langfristig auf rund 1 %, seien in den Folgejahren 1,75 bis 2,00 % möglich.

Santosh Brivio von der Migros Bank nennt 1,75 % als Obergrenze, einen zweiten Schritt erwartet er, wenn überhaupt, nicht vor dem zweiten Halbjahr 2028. Robert Weinert von Wüest Partner rechnet bei einem Leitzinsanstieg ebenfalls mit 1,5 % und sieht den Satz mittelfristig zwischen 1,25 und 1,75 %.

Für Mieter zählt die Regel: Steigt der Satz um 0,25 Prozentpunkte, dürfen Vermieter die Miete um 3 % erhöhen. Dazu kommen 40 % der aufgelaufenen Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen. Bei älteren Mietverhältnissen gilt der Aufschlag nur, wenn frühere Senkungen weitergegeben wurden. Die Frist zur Anfechtung beträgt 30 Tage.

Quellen

  1. SNB vor Zinswende: Hypothekarischer Referenzzinssatz und Mieten vor Anstieg (05.11.2026) – cash.ch
  2. Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent (01.09.2026) – Bundesamt für Wohnungswesen / admin.ch
  3. Wohnen: Wichtige Fragen und Antworten zur Erhöhung des Referenzzinssatzes (09.12.2023) – cash.ch

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.