🇨🇭 Schweiz

Bankenkonkurs

Auch gesucht als: Bankeninsolvenz, Sanierung Bank, Abwicklung, Bankenliquidation, Bank Resolution

🇬🇧 Englisch
bank insolvency / bank bankruptcy
🇫🇷 Französisch
faillite bancaire
🇮🇹 Italienisch
fallimento bancario
Kurz erklärt

Ein Bankenkonkurs ist das Verfahren, mit dem eine überschuldete oder zahlungsunfähige Bank aufgelöst wird. In der Schweiz gelten dafür besondere Regeln im Bankengesetz, und die FINMA führt das Verfahren.

Banken unterstehen nicht dem gewöhnlichen Konkursrecht des SchKG, sondern dem Insolvenzrecht des Bankengesetzes. Besteht begründete Besorgnis, dass eine Bank überschuldet ist oder ernsthafte Liquiditätsprobleme hat, kann die FINMA Schutzmassnahmen anordnen, ein Sanierungsverfahren eröffnen oder den Konkurs aussprechen. Bei einer Sanierung soll die Bank oder Teile davon weiterbestehen; dabei können Forderungen von Gläubigern in Eigenkapital umgewandelt oder reduziert werden (Bail-in). Erst wenn das nicht aussichtsreich ist, folgt die Liquidation durch einen von der FINMA eingesetzten Konkursliquidator.

Für Kunden ist wichtig: Wertschriften im Depot gehören nicht zur Konkursmasse und werden abgesondert. Kontoguthaben bis CHF 100'000 sind privilegiert und über esisuisse geschützt. Echte Bankenkonkurse sind in der Schweiz selten; ein bekanntes Beispiel ist die Spar- und Leihkasse Thun Anfang der 1990er-Jahre. Bei Grossbanken soll eine geordnete Abwicklung verhindern, dass der Zusammenbruch den ganzen Finanzplatz gefährdet. Die Credit Suisse wurde 2023 nicht in Konkurs geschickt, sondern mit Notrecht an die UBS verkauft.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.